Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation tritt für Tadschikistan am 31.10.2015 in Kraft.
Durch Entscheidung des kroatischen Verfassungsgerichts vom 12. 1.2015 (U-I-3101/2014) ist die Anwendung des neuen Familiengesetzbuches von 2014 (Nn vom 20. 6.2014 Nr 75) außer Kraft gesetzt worden.
Der Supreme Court der USA hat im Januar bekannt gegeben, dass er vier Verfahren zur Frage, ob die Bundesverfassung es gebietet, gleichgeschlechtliche Ehen zuzulassen, oder ob die Bundesstaaten diese verbieten dürfen, zur Entscheidung angenommen hat.
Das Europäische Übereinkommen vom 5.3.1996 über die an Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof teilnehmenden Personen tritt für Malta am 1.4.2015 in Kraft.
Quelle: (SEV Nr. 161)
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, völkerrechtlich in Kraft für Paraguay am 30.8.2014 und für Burundi am 13.2.2015, hat im Verhältnis dieser Staaten zu Deutschland keine Geltung, da Deutschland einen Einspruch gemäß Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens gegen deren Beitritt eingelegt hatte.
Quelle: BGBl. 2015 II 151
Am 18.12.2014 ist in der Gaceta Oficial das Gesetz Nr. 544-14 vom 15.10.2014 über das Internationale Privatrecht der Dominikanischen Republik publiziert worden.