14. Januar 2015
Frankreich

Rundschreiben für rechtmäßig erklärt

Der Conseil d’État hat am 12.12.2014 entschieden, dass das (nach Justizministerin Christiane Taubira benannte) sogenannte Taubira-Rundschreiben vom 25.1.2013 rechtmäßig ist. Hierin geht es um die Erleichterung der Ausgabe von Staatsangehörigkeitsbescheinigungen in Bezug auf im Ausland aufgrund von Leihmutterschaften unter Beteiligung französischer Staatsangehöriger geborene Kinder. Angeordnet wird, dass der Verdacht einer Leihmutterschaft nicht ausreichend ist, um die Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsbescheinigung zu verhindern. In solchen bloßen Verdachtsfällen sei nach Art. 47 Code civil darauf abzustellen, ob ein gültiger ausländischer Personenstandsakt vorliege, der die Elternschaft eines Franzosen etabliert. Dies erklärte der Conseil d’État nun ungeachtet des Verbots der Leihmutterschaft in Frankreich für rechtmäßig und verwies u.a. auf das Recht des Kindes auf ein Privatleben (Art. 8 EMRK). Die Entscheidung ist vor dem Hintergrund zweier vor einigen Monaten ergangener EGMR-Urteile zu sehen, die das nach französischem Recht bestehende strikte Verbot der Etablierung einer Kindschaftsbeziehung zum Vater bei Bestehen einer Leihmutterschaft für EMRK-widrig erklärt hatten.

Link zum Rundschreiben