Indonesien

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Haager Konferenz

Indonesien wurde mit Ablauf der sechsmonatigen Antragsfrist nach mehrheitlicher Zustimmung der Mitglieder m.W.v. 11.8.2026 nach Hinterlegung der Urkunde zur Annahme des Statuts der Haager Konferenz zu deren 94. Mitgliedstaat.

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Nichtzulassung interkonfessioneller Ehen verfassungskonform

Mit einem Urteil von 2.2.2026 hat der indonesische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die bisherige Auslegung von Art. 2 Abs. 1 des Ehegesetzes (der vorschreibt, dass eine Ehe gültig ist, wenn sie nach dem Recht der jeweiligen Religion und des Glaubens geschlossen wird) verfassungskonform ist.

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Durch Eingebürgerte zu erbringende Nachweise

Das Generaldirektorat für Immigration im Ministerium für Immigration und Strafvollzug hat mit dem Rundschreiben Nr. IMI.2-1054.GR.01.01 von 2025 des Direktors für Visa- und Reisedokumentangelegenheiten, das am 17.11.2025 Wirkung erlangt hat, Anforderungen für die Beantragung von Pässen durch eingebürgerte Indonesier festgelegt. 

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»Global Citizenship of Indonesia« eingeführt

Das Generaldirektorat für Immigration im Ministerium für Immigration und Strafvollzug hat mitgeteilt, dass eine (auch in indonesischen Texten so bezeichnete) »Global Citizenship of Indonesia« eingeführt wird. 

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Rundschreiben zu interreligiösen Ehen

Presseberichten zufolge hat der Oberste Gerichtshof Indonesiens am 17.7.2023 ein Rundschreiben veröffentlicht, das die Gerichte auffordert, interreligiöse Ehen nicht zu bestätigen.

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Vortrag »Is Child Marriage an Islamic Practice?«

Am 23.2.2023 um 16 Uhr hält Hoko Horii (Universität Leiden) im Rahmen der Reihe »Afternoon Talks on Islamic Law« des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht einen Vortrag zum Thema »Is Child Marriage an Islamic Practice?«, der als Hybrid-Veranstaltung stattfindet.

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HApostilleÜ

Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation ist für Indonesien am 4.2.2022 in nach Maßgabe einer Erklärung in Kraft getreten;

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Ehefähigkeitsalter für Frauen angehoben

Das indonesische Repräsentantenhaus (Dewan Perwakilan Rakyat) hat einer Änderung des Ehegesetzes von 1974 zugestimmt, mit der das Ehefähigkeitsalter für Frauen von 16 auf 19 Jahre angehoben wird.

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Urteil zum Ehefähigkeitsalter

Der indonesische Verfassungsgerichtshof hat in einem Urteil vom 13.12.2018 das in Art. 7 Abs. 1 des Ehegesetzes von 1974 festgelegte Ehefähigkeitsalter von 16 Jahren für Frauen als diskriminierend und verfassungswidrig eingestuft.

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