Russische Föderation

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Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Durch ein am 31.7.2016 in Kraft getretenes Änderungsgesetz (Gesetz Nr. 124-F3 vom 1.5.2016) wurden die Art. 14 und 30 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit vom 31.5.2002 geändert.
 
 

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HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für die Russische Föderation am 1.4.2016 in Kraft treten.

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HIV-Infizierte von Adoption ausgeschlossen

Der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation hat am 23.9.2014 entschieden, dass das Verbot für HIV-infizierte Personen, russische Kinder zu adoptieren, rechtmäßig ist.

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Adoptionsrecht auf der Krim

Im Zuge der Erstreckung der russischen Rechtsordnung auf die Krim wird dort nun auch russisches Adoptionsrecht angewendet.

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Staatsangehörigkeitsverhältnisse auf der Krim

Aufgrund von Art. 4 des Integrationsgesetzes zur Krim vom 21.3.2014 werden alle ukrainischen Bürger und Staatenlosen mit Wohnsitz auf der Krim grundsätzlich mit Wirkung vom 18.3.2014 (dem Tag der Eingliederung der Krim in die Russische Föderation) als russische Staatsbürger anerkannt.

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Russisches IPR reformiert

Am 1.11.2013 ist in der Russischen Föderation das Föderale Gesetz Nr. 260-FS in Kraft getreten, das das IPR im Dritten Teil des ZGB der Russischen Föderation neu regelt.

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Russisch-französisches Adoptionsabkommen

Frankreich hat das russisch-französische Adoptionsabkommen vom 18.11.2011 ratifiziert; das Ratifikationsgesetz wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Russland hatte das Abkommen bereits vorher ratifiziert.

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Gastbeitrag: Internationale Kindesentführung und Mediation in Russland

Von Rechtsanwalt Christoph C. Paul

Rechtsanwalt und Mediator Christoph C. Paul befasst sich in einem Gastbeitrag mit der Bedeutung des HKÜ, das im Verhältnis Deutschland-Russland demnächst in Kraft tritt, und berichtet über eine deutsch-russische Mediatorentagung, die der Information russischer Kollegen über Mediation in HKÜ-Verfahren diente.   

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