Eine am 24.3.2017 verkündete Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass Ausländer, die in einem von sechs benannten Feldern über herausragende Fähigkeiten verfügen und mindestens fünf Jahre lang ihren Wohnsitz im Land gehabt haben, eingebürgert werden können, ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen.