25. April 2017
Republik China (Taiwan)

Doppelte Staatsangehörigkeit bei besonders qualifizierten Eingebürgerten

Eine im Dezember 2016 verabschiedete und am 24.3.2017 verkündete Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sieht vor, dass Ausländer, die in einem von sechs benannten Feldern über herausragende Fähigkeiten verfügen und mindestens fünf Jahre lang ihren Wohnsitz im Land gehabt haben, eingebürgert werden können, ohne dafür ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Die hierfür benannten Felder sind Kunst und Kultur, Wirtschaft, Erziehung, Naturwissenschaft und Technik, Sport und „Besonderes“. Die im Gesetz als Voraussetzung für diese Möglichkeit formulierten Anforderungen an die Qualifikation von Einbürgerungskandidaten sind allerdings so restriktiv formuliert, dass die Neuregelung nach Ansicht von Kommentatoren nur einer kleinen Elite zugutekommen wird.