29. Oktober 2018
Österreich

2. Erwachsenenschutz-Gesetz in Kraft

Zum 1.7.2018 ist das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (BGBl. I 2017/59) in Kraft getreten. Es bringt substantielle Änderungen im Bereich des Personenrechts, u.a. was die Regelungen zur gesetzlichen Vertretung angeht. Dazu kommen u.a. Änderungen zur Regelung der Ehefähigkeit im Ehegesetz. (Siehe hierzu auch den Hinweis auf neuere Rechtsentwicklungen auf der Titelseite des Bergmann-Länderberichts Österreich, der in Kürze mit der 229. Lieferung ergänzt wird.)

Link zu Seite zum Gesetz im Rechtsinformationssystem des Bundes mit Möglichkeit zum Zugriff auf den Text