26. Juli 2018
Japan

2022 tritt Änderung zu Volljährigkeit und Ehefähigkeitsalter in Kraft

Am 13.6.2018 wurde in Japan ein Gesetz zur Änderung des Zivilgesetzes (Gesetz Nr. 59/2018) beschlossen, das das im Zivilgesetz bestimmte Volljährigkeitsalter (Art 4 ZG) von 20 auf 18 Jahre herabsetzt. Gleichzeitig wurde mit der Reform das Heiratsalter für Frauen von bisher 16 auf 18 Jahre erhöht; dies bedeutet eine Vereinheitlichung mit dem schon bisher geltenden Heiratsalter für Männer von 18 Jahren (Art. 731 ZG). In einigen Bereichen bleibt die Altersgrenze unabhängig von der neuen Volljährigkeitsbestimmung bei 20 Jahren, z.B. beim Mindestalter für die Adoption. Das Reformgesetz tritt am 1.4.2022 in Kraft.