27. September 2017
Indien

6-Monats-Frist bei einvernehmlicher Scheidung nicht zwingend

Der indische Supreme Court hat in einem Urteil vom 12.9.2017 entschieden, dass Section 13B (2) Hindu Marriage Act, die vorsieht, dass ein einvernehmlicher Antrag der Ehegatten auf Erlass eines Scheidungsurteils frühestens sechs Monate nach der Einreichung der gemeinsam erhobenen Scheidungsklage erfolgen kann, lediglich eine Sollvorschrift darstellt und nicht zwingend ist („is not mandatory but directory“). Es sei dem Gericht somit möglich, aufgrund der konkreten Umstände des Falles eine abweichende Ermessensentscheidung zu treffen.

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