09. Mai 2012
Vereinigte Arabische Emirate

Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht der VAE

Das Staatsangehörigkeitsrecht der Vereinigten Arabischen Emirate ist geändert worden. Im Dezember 2011 wurde per offiziell verkündetem, bisher allerdings nur mündlich existierendem Dekret festgelegt, dass die Staatsangehörigkeit nun auch Kindern einer Mutter mit VAE-Staatsangehörigkeit verliehen werden kann. Sie wird in diesem Fall nicht mit der Geburt erworben, sondern muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Im April wurden erste Listen mit Einbürgerungskandidaten aufgrund der neuen Vorschriften erstellt. Bisher konnte die Staatsangehörigkeit nur durch den Vater weitergegeben werden.