26. Januar 2018
Deutschland

Änderung der KRK

Die Änderung vom 12.12.1995 des Art. 43 Abs. 2  des Übereinkommens vom 20.11.1989 über die Rechte des Kindes, die die Erhöhung der Mitglieder des Überprüfungsausschusses von 10 auf 18 Sachverständige betrifft, ist für Deutschland am 18.11.2002 in Kraft getreten, ebenso für eine Vielzahl anderer Vertragsstaaten.

Quellen: BGBl. 2017 II 1554, https://treaties.un.org