26. August 2016
Russische Föderation

Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht

Durch ein am 31.7.2016 in Kraft getretenes Änderungsgesetz (Gesetz Nr. 124-F3 vom 1.5.2016) wurden die Art. 14 und 30 des Gesetzes über die Staatsangehörigkeit vom 31.5.2002 geändert. Das betrifft v. a. die Erleichterung der Einbürgerung von Personen mit bestimmten Berufsqualifikationen und in der Russischen Föderation erfolgreich als Selbstständige Tätigen.

Link zum Änderungsgesetz

Link zur konsolidierten Fassung des Staatsangehörigkeitsgesetzes