27. Juni 2018
Mexiko/Coahuila

Änderungen im Unterhaltsrecht

Der Kongress des mexikanischen Bundesstaats Coahuila hat im Dezember 2017 eine Neufassung von Art. 238 und Art 251 des Familiengesetzes verabschiedet; die Änderungen wurden im Amtsblatt vom 23.1.2018 publiziert. In Art. 238 geht es um die Unterhaltsberechtigung geschiedener Ehegatten – eine solche ist hiernach gegeben, wenn ein Ehegatte sich während der Ehe dem Haushalt gewidmet hat, die Kinder versorgt hat, oder es ihm während der Ehe aus anderen Gründen unmöglich war, zu arbeiten, vorausgesetzt dass er keine Einkünfte hat. Art. 251 regelt einen vergleichbaren Unterhaltsanspruch nach einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (concubinato). In beiden Fällen besteht eine gesetzliche Vermutung, dass der nicht berufstätige Partner Unterhalt benötigt.

Link zur konsolidierten Fassung des Familiengesetzes mit den entsprechenden Änderungen