31. Juli 2013
Costa Rica

Antrag auf Verfahren zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft akzeptiert

Nach Medienberichten hat das Familiengericht (juzgado de familia) des Kantons Desamparados (San José) den Antrag eines homosexuellen Paares auf gerichtliche Anerkennung einer tatsächlichen Lebensgemeinschaft zur Durchführung eines entsprechenden Verfahrens angenommen. Eine gerichtlich anerkannte tatsächliche Lebensgemeinschaft hat, wenn sie endet, gemäß Art. 243 des Familiengesetzbuchs die vermögensrechtlichen Wirkungen einer Ehe.

Bisher war die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften auf heterosexuelle Paare beschränkt. Vor kurzem war eine Reform des Jugendgesetzes verabschiedet worden, die nach stark umstrittener Auffassung die Gleichstellung der Lebensgemeinschaften gleichgeschlechtlicher Paare vorsieht (Bergmann Aktuell berichtete). 

Aus der Annahme des Antrags wird geschlossen, dass das Gericht die Anerkennung der Lebensgemeinschaft nicht wegen des gleichgeschlechtlichen Charakters der Verbindung für ausgeschlossen hält. Ob sich diese Auffassung in der Praxis durchsetzt, ist offen. Das gilt auch für die Frage, ob die umstrittene Regelung im Jugendgesetz bzw. die Auslegung, die daraus eine Öffnung des Instituts der tatsächlichen Lebensgemeinschaft für gleichgeschlechtliche Paare herleitet, in einem von Parlamentsabgeordneten angestrengten Verfahren für verfassungskonform befunden wird.