27. April 2022
Saudi-Arabien
Apostille-Übereinkommen
Das Haager Übereinkommen vom 5.10.1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation wird für Saudi-Arabien am 7.12.2022 in Kraft treten, im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur, wenn von diesem kein Einspruch binnen 6 Monaten (Art. 12 Abs 2 HApostilleÜ) erhoben wird.
Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 12)