14. Dezember 2012
Schweiz
Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht erlassen
Der Bundesrat hat Anfang November Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht erlassen (das am 1.1.2013 in Kraft tritt). Dies betrifft in erster Linie Verfahrensvorgänge, Formvorschriften und Zuständigkeiten sowie Gebühren.