14. Dezember 2012
Schweiz

Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht erlassen

Der Bundesrat hat Anfang November Ausführungsbestimmungen zum neuen Namensrecht erlassen (das am 1.1.2013 in Kraft tritt). Dies betrifft in erster Linie Verfahrensvorgänge, Formvorschriften und Zuständigkeiten sowie Gebühren.

Offizielle Medienmitteilung