25. November 2014
Mexiko/Baja California Sur

Ausschluss gleichgeschlechtlicher Ehen und Partnerschaften für verfassungswidrig erklärt

Am 24.10.2014 wurden Art. 150 und 330 des Zivilgesetzbuchs des Bundesstaats Baja California Sur durch die Suprema Corte de Justicia de la Nación (d.h. das oberste Bundesgericht) für bundesverfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften definierten die Ehe und das nichteheliche Zusammenleben (concubinato) als Verbindungen zwischen Mann und Frau und schlossen damit gleichgeschlechtliche Paare hiervon aus.