27. August 2020
Kuba

Ausstellung von Ehefähigkeitsbescheinigungen

Mit Resolución Nr. 218/2020 des Justizministeriums, die Art. 121 der Resolución Nr. 249 vom 1.12.2015 (d. h. des Reglements zum Gesetz über das Zivilstandsregister) ändert, werden die Verfahrensvorgaben für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung durch im Land lebende Kubaner, die Ausländer heiraten wollen, neu gefasst. (Eine solche Bescheinigung wird nach aktueller Praxis in Deutschland nicht als Ehefähigkeitszeugnis anerkannt.)

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