28. Oktober 2015
Italien

EGMR-Entscheidung zur Zulassung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften

Am 21.10.2015 ist das EGMR-Urteil Oliari u.a. gegen Italien vom 21.7.2015 rechtskräftig geworden. Hiernach ist Italien aufgrund der EMRK zwar nicht verpflichtet, gleichgeschlechtlichen Paaren eine Eheschließung zu ermöglichen, muss aber eine Schutz bietende Form der rechtlichen Anerkennung für gleichgeschlechtliche Paare bereitstellen; die Nichterfüllung dieser Anforderung stellt eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Recht auf ein Familienleben) dar.

In Italien läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der registrierten Partnerschaft (unione civile).

Link zum Urteil