29. Juli 2020
Russische Föderation

Ehe als Verbindung verschiedengeschlechtlicher Partner definiert

Die am 4. Juli 2020 in Kraft getretene Verfassungsreform, die in der westeuropäischen Öffentlichkeit in erster Linie wegen der Möglichkeit zur Amtszeitverlängerung für Präsident Putin diskutiert wurde, ändert auch Art. 72 der Verfassung und definiert die Ehe in einem neuen Unterabsatz 1 ж.1)  dieser Vorschrift als Verbindung zwischen Mann und Frau. Damit ist die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen – die einfachgesetzlich auch bisher schon nicht zulässig waren – vorerst ausgeschlossen.

Link zu Informationsseite zur Verfassungsreform