25. November 2015
Costa Rica

Eheschließung eines lesbischen Paares annulliert

In Costa Rica ist im Juli 2015 die Eheschließung eines lesbischen Paares ins Zivilregister eingetragen worden. Dies wurde dadurch möglich, dass eine der Partnerinnen irrtümlich als Mann im Register eingetragen war. Die falsche Geschlechtszuschreibung wurde mittlerweile auf dem Wege der Registerberichtigung bereinigt und die Eheschließung entsprechend annulliert. Gegen die beiden Frauen, die bemerkten, dass Registerberichtigungsverfahren normalerweise ein Vielfaches an Zeit in Anspruch nähmen, wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Derzeit befindet sich ein durch den Staatspräsidenten eingebrachter Gesetzentwurf zur Öffnung von Lebensgemeinschaften für gleichgeschlechtliche Paare im Gesetzgebungsverfahren. Gleichgeschlechtliche Ehen sind nicht möglich.