29. November 2021
Dominikanische Republik

Einschränkungen der einvernehmlichen Scheidung verfassungswidrig

Am 30.7.2021 hat das Verfassungsgericht mit Entscheidung TC-0226-21 Art. 27 des Gesetzes 1306-BIS für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschrift verbot eine einvernehmliche Scheidung bei weniger als zwei und mehr als 30 Jahren Ehedauer sowie in Fällen, in denen der Mann mindestens 60 bzw. die Frau mindestens 50 Jahre alt war. U. a. verstoße Letzteres gegen das Verbot der Altersdiskriminierung.

Link zum Urteil  

(Für den Hinweis hierauf dankt die Bergmann-Redaktion Herrn RA Dr. Dirk Rissel, Baden-Baden, Autor des Bergmann-Länderberichts Dominikanische Republik)