25. November 2015
Italien

Eintragung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen annulliert

Der italienische Staatsrat hat in seiner Funktion als oberstes Verwaltungsgericht mit Urteil vom 26.10.2015 die Annullierung der Registereintragung sechzehn im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen durch den zuständigen Präfekten bestätigt. Die Eintragung war 2014 durch den Bürgermeister von Rom vorgenommen worden. Das Urteil entspricht der Rechtsprechung des Kassationshofs, nach der solche Ehen nicht eintragungsfähig sind.

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