28. Juni 2017
EU

Europäische Güterrechtsverordnungen

Es erfolgte eine Berichtigung der VO (EU) 2016/1103 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands sowie der VO (EU) 2016/1104 des Rates vom 24.6.2016 zur Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen güterrechtlicher Wirkungen eingetragener Partnerschaften gemäß ABl. EU L 113/62 vom 29.4.2017: Gegenstand war eine Präzisierung der jeweiligen Art 69 Abs 2 und 3.