26. Juni 2020
Mexiko/Veracruz

Familienrechtliche Bestimmungen im Zivilgesetzbuch geändert

Am 28.5.2020 hat das Plenum des Kongresses (Parlaments) des mexikanischen Bundesstaats Veracruz einer Reform des Zivilgesetzbuchs von Veracruz zugestimmt. Diese beinhaltet u. a. die Einführung von auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehenden Lebenspartnerschaften (concubinatos), die in ihren Rechtswirkungen einer Ehe weitgehend gleichgestellt sind. Auf die Einführung gleichgeschlechtlicher Ehen, über die ebenfalls diskutiert worden war, wurde dagegen verzichtet. Außerdem wird die sogenannte Expressscheidung ermöglicht, die ohne das Vorliegen von Scheidungsgründen auch einseitig beantragt werden kann. Weitere Neuerungen betreffen das Sorgerecht. Darüber hinaus kann in Zukunft abweichend von der traditionellen Reihenfolge ein Kind den Nachnamen der Mutter an erster Stelle führen, wenn sich die Eltern darüber einigen.