30. Januar 2023
Russische Föderation

Fehlen von Regelungen zu gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ist Grundrechtsverstoß

Im Urteil Fedotova and Others v. Russia vom 17.1.2023 hat die Große Kammer des EGMR entschieden, dass das Fehlen einer rechtlichen Möglichkeit zu Anerkennung und Schutz gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften im russischen Recht einen Verstoß gegen Art. 8 EMRK darstellt. Dass die Russische Föderation, die seit dem 16.9.2022 keine Vertragspartei der EMRK mehr ist, aus der Entscheidung Konsequenzen ziehen wird, ist aufgrund der politischen Gegebenheiten unwahrscheinlich. Auswirkungen könnte das Urteil aber als Präzedenzfall für andere Rechtsordnungen haben.

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