25. Februar 2015
Kolumbien

Gemeinsame Adoption fremder Kinder nicht möglich

Der kolumbianische Verfassungsgerichtshof hat am 18.2.2015 entschieden, dass gleichgeschlechtliche Partner nach der bestehenden Gesetzeslage nur dann ein Kind adoptieren können, wenn der andere Partner dessen biologischer Elternteil ist. Die gemeinsame Adoption fremder Kinder bleibt ausgeschlossen. Das Urteil schließt eine diese Frage anders regelnde Gesetzgebung durch das Parlament jedoch nicht aus.

Link zur Pressemitteilung des Gerichtshofs