26. August 2021
Deutschland

Gesetz zur Umsetzung der Brüssel IIb-VO verabschiedet

Das Gesetz zur Umsetzung der Brüssel IIb-VO ist verabschiedet. Das amtlich als »Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften« bezeichnete Regelwerk wurde am 17.8.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2021 I 3424). Damit wird das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG) umfassend geändert; weitere, kleinere Änderungen betreffen das Rechtspflegergesetz, die ZPO, das Auslandsunterhaltsgesetz, das EU-Gewaltschutzverfahrensgesetz, das Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und das Achte Buch Sozialgesetzbuch. Der größte Teil des Gesetzes tritt synchron mit dem Geltungsbeginn der Brüssel IIb-VO am 1.8.2022 in Kraft.

Link zum Bundesgesetzblatt