19. Juni 2013
Kolumbien

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Kolumbien

Nach Aussage des Superintendenten des Notariats und des Zivilregisters, Jorge Enrique Vélez García, können gleichgeschlechtliche Paare bei den kolumbianischen Notariaten ab dem 21.6.2013 mit einem öffentlich beurkundeten Vertrag formalisierte Partnerschaften (uniones civiles) eingehen. Das ergebe sich aus dem Urteil C577 des Verfassungsgerichtshofs von 2011. Die Notariate hätten die nötigen Vorbereitungen getroffen. Eine solche Verbindung komme jedoch keiner Ehe gleich. Der Streit um die Form der Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils scheint damit in der Praxis vorerst zugunsten einer von der Ehe deutlich abgehobenen Vertragsform entschieden.

Der Erzbischof von Bogotá und Vorsitzende der kolumbianischen Bischofskonferenz, Rubén Darío Kardinal Salazar Gómez, erklärte derweil, die Notare könnten ihre Mitwirkung aus Gewissensgründen verweigern. Diese Auffassung wies Vélez García zurück.