19. Juli 2013
Senegal

Gleichstellung von Frauen im Staatsangehörigkeitsrecht

Eine Ende Juni verabschiedete Reform des senegalesischen Staatsangehörigkeitsrechts sieht vor, dass Frauen in Zukunft die senegalesische Staatsangehörigkeit an Kinder und Ehegatten in gleicher Weise weitergeben können wie Männer. Bisher konnten Kinder senegalesischer Mütter und ausländischer Väter die Staatsangehörigkeit erst auf Antrag nach Erreichen des 18. Lebensjahres erwerben. Mit der Neuregelung erhalten sie sie sofort. Die Erlangung der Staatsangehörigkeit durch ausländische Ehemänner setzt nach der Neuregelung 5 Jahre eheliches Zusammenleben voraus.