21. November 2013
Japan

Haager Kindesentführungsübereinkommen

Japan tritt mit Wirkung zum 1.4.2014 dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25. Oktober 1980 bei. Das Parlament hat dem Beitritt im Mai zugestimmt. Im Juni wurde ein Gesetz zur Anpassung entsprechender Verwaltungsstrukturen verabschiedet. Die Zentrale Behörde wird im Außenministerium angesiedelt. Außerdem wird eine Zuständigkeit der Familiengerichte in Tokio und Osaka etabliert.

In Japan gibt es kein gemeinsames Sorgerecht. Dies hatte in der Praxis bisher so gut wie immer dazu geführt, dass das Sorgerecht für Kinder aus binationalen Ehen ihren japanischen Müttern zugesprochen wurde.