17. Oktober 2012
Schweden

Haager Übereinkommen auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern gilt für Schweden unter einem Vorbehalt ab dem 1.1.2013.

Quelle: www.hcch.net