27. März 2019
Guyana

HKÜ

Das Haager Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung wird für Guyana am 1.5.2019 in Kraft treten, Geltung im Verhältnis zu Deutschland tritt aber erst nach Annahme des Beitritts gemäß Art 38 Abs. 3 HKÜ ein.

Quelle:  www.hcch.net (Übk. Nr. 28)