24. Juni 2021
Georgien

HZÜ

Das Haager Übereinkommen vom 15.11.1965 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen wird für Georgien am 1.1.2022 im Verhältnis zu allen bisherigen Vertragsstaaten in Kraft treten, sofern kein Einspruch eines Vertragsstaats nach Art. 28 HZÜ erfolgt.

Quelle: www.hcch.net (Übereinkommen Nr. 14)