14. Februar 2012
Moldau

Internationale Abkommen

Moldauischen Staatsangehörigen wird ein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt, seit das CIEC-Übereinkommen Nr. 20 über die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen für Moldau in Kraft getreten ist (am 1.6.2010).

Quelle: BGBl. 2010 II 642