27. September 2019
Kanada/Québec

Keine Eintragung des Samenspenders als Vater

Die Cour d’Appel du Québec hat in einem Urteil vom 16.8.2019 entschieden, dass ein Samenspender, der nach einer mit einem lesbischen Paar eingegangenen Vereinbarung nicht als Vater des aufgrund seiner Samenspende geborenen Kindes ins Register eingetragen werden, aber eine enge Beziehung zu diesem unterhalten sollte, nicht nachträglich ins Register eingetragen werden kann. Das zum Zeitpunkt der Vereinbarung verheiratete Paar hatte sich scheiden lassen; die nichtbiologische Mutter hatte sich sodann einer Geschlechtsumwandlung unterzogen und sich vom Kind als Vater anreden lassen, was den Kläger, der dies als belastend empfand, zu seinem gerichtlichen Vorgehen veranlasste. Das Recht von Québec sieht – anders als z. B. das Recht von British Columbia – keine Elternstellung von mehr als zwei Personen vor und bestimmt außerdem, dass ein Samenspender nicht zwingend Elternteil eines Kindes sein muss.

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