26. Januar 2018
Griechenland, Türkei

KSÜ

Griechenland hat am 2.10.2017 gegen die Erklärung der Türkei vom 7.10.2016 (BGBl. 2016 II 1263) betreffend Zypern zum Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern (KSÜ) Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch steht nach dem Text der Erklärung dem Inkrafttreten des Abkommens zwischen Griechenland und der Türkei nicht entgegen.

Quellen: BGBl. 2017 II 1565; www.hcch.net (Übk. Nr. 64, Deklarationen)