16. Dezember 2020
Costa Rica

KSÜ

Das Haager Übereinkommen vom 19.10.1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern wird für Costa Rica am 1.8.2021 im Verhältnis zu den Vertragsstaaten in Kraft treten, die keinen Einspruch innerhalb von 6 Monaten gegen den Beitritt nach Art. 58 KSÜ einlegen.

Quelle: www.hcch.net (Übk. Nr. 34)