27. Februar 2017
Mexiko/Mexiko-Stadt

Mindestehedauer als Scheidungsvoraussetzung hinfällig

Mit einer am 3.2.2017 im Amtsblatt der Bundesjustiz (Semanario Judicial de la Federación) veröffentlichten Tesis jurisprudencial ist Art. 266 des Zivilgesetzbuchs des Distrito Federal (2016 umbenannt in Mexiko-Stadt), der als Voraussetzung für eine Scheidung eine Ehedauer von einem Jahr vorsah, für verfassungswidrig erklärt worden. Demnach kann nun theoretisch sofort nach der Eheschließung die Scheidung beantragt werden.

Link zur Tesis jurisprudencial