26. Juli 2017
Israel

Mitverantwortlichkeit der Mutter für den Kindesunterhalt

Der Oberste Gerichtshof Israels hat in einem Urteil vom 19.7.2017 entschieden, dass bei geteiltem Sorgerecht für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren und Vorliegen eines gleichen oder höheren Einkommens der Mutter diese an der Unterhaltspflicht zu beteiligen ist. Dies stellt eine Abweichung von der Regelung des (für den größten Teil der Bevölkerung geltenden) jüdischen religiösen Rechts dar, nach der die Verantwortlichkeit für den Kindesunterhalt allein dem Vater zuzuordnen ist. Diese herkömmliche Vorgabe erachtete das Gericht in der vorliegenden Situation für diskriminierend. Für Kinder unter 6 Jahren bleibt es bei der alleinigen Verantwortlichkeit des Vaters für den Unterhalt.