29. November 2017
Belgien
Änderungen im IPR, im Familien- und Namensrecht
Das Gesetz vom 6.7.2017 (veröffentlicht am 24.7.2017) zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung von Bestimmungen des Zivilrechts und des Zivilverfahrens, ebenso wie des Notariats bringt auch einige Änderungen im IPR, im Familien- und Namensrecht. Demnach können Mehrstaater nun bestimmen, welche ihrer Staatsangehörigkeiten für die Namensführung maßgeblich sein soll (Art. 49 zur Änderung von Art. 37 IPR-Gesetzbuch). Art. 65-69 ändern oder ergänzen namensrechtliche Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, besonders solche, die Adoptionsverfahren betreffen. Art. 63 ändert Details in Art. 301 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der den Scheidungsunterhalt betrifft.