15. März 2014
Ungarn

Neues ungarisches Zivilgesetzbuch

Seit dem 15.3.2014 ist das neue ungarische Zivilgesetzbuch in Kraft. Es löst das Zivilgesetzbuch von 1959 ab, das sozialistischem Rechtsdenken entstammte und deshalb nach 1989 vielfach geändert und durch Einzelgesetze ergänzt worden war. Das neue Gesetzbuch, das nach 14-jährigen Vorarbeiten und dem Scheitern eines Vorgängerentwurfs am 11.2.2013 durch das Parlament verabschiedet wurde, vereint nun alle zivilrechtlichen Materien in einem einheitlichen Regelwerk. Dabei wird neben dem Gesellschaftsrecht insbesondere auch das Familienrecht, das bisher ähnlich wie in anderen ehemals sozialistischen Staaten separat geregelt war, ins Zivilgesetzbuch inkorporiert. Das neue ZGB umfasst fast 1600 Paragraphen in 8 Büchern. Eine entsprechende Neubearbeitung des Bergmann-Länderberichts zu Ungarn ist derzeit in Vorbereitung.