02. Dezember 2011
Spanien

Neues Zivilregisterrecht

Eine grundlegende Reform des Zivilregisters bringt das neue Zivilregistergesetz  vom 21.7.2011, das im Wesentlichen erst am 22.7. 2014 in Kraft treten wird. Damit wird als neues System der Registerführung das elektronische Personenregister eingeführt. Die Führung der Register wird von den Gerichten auf die Verwaltung übergehen.

Quelle:  Gesetz Nr.20, Boletin Oficial del Estado Nr. 175 vom 22.7.2011