16. Dezember 2013
Kenia

Neuregelung des Ehegüterrechts umstritten

Das kenianische Parlament hat ein Gesetz zum Ehegüterrecht (die Marriage Property Bill 2013) verabschiedet. Dabei wurden aufgrund nachträglich eingebrachter Änderungen Vorschriften aufgenommen, die die Position von Frauen deutlich verschlechtern. So soll künftig bei Scheidung oder Tod des Ehemannes für das Familieneigentum allein auf die formalen Eigentumsverhältnisse abgestellt werden, ohne den Arbeitsbeitrag von Frauen für die Familie zu berücksichtigen. Als Eheeigentum werden nur Vermögensgegenstände gewertet, die die Eheleute gemeinsam besitzen. Da in Kenia traditionellerweise meist Männer als Erben von Grundbesitz eingesetzt werden und Frauen bei Eheschließung in das Anwesen ihres Ehemanns ziehen, bedeutet dies faktisch, dass vielen Frauen jedes Anrecht auf das Familieneigentum einschließlich des Familienwohnsitzes abgesprochen wird. Gleichzeitig sollen die Haushaltsschulden bei Trennung zu gleichen Teilen auf die Eheleute übertragen werden.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist derzeit noch offen, da es durch Staatspräsident Uhuru Kenyatta unterzeichnet werden muss. In- und ausländische Kritiker appellierten an diesen, das Gesetz nicht auszufertigen; im Inland gab es jedoch auch Stimmen, die für eine Unterzeichnung plädierten.