20. Dezember 2022
Belgien

Protokoll Nr. 16 zur EMRK

Das Protokoll Nr. 16 vom 2.10.2013 zur EMRK (SEV Nr. 214) wird für Belgien am 1.3.2023 in Kraft treten; Deutschland ist noch nicht Vertragsstaat.

Das Protokoll betrifft die Möglichkeit der höchsten Gerichte der Vertragsstaaten, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte um ein Gutachten zu ersuchen über Prinzipienfragen betreffend Auslegung oder Anwendung der Rechte und Freiheiten, die in der Konvention und den Protokollen dazu definiert sind.

Quelle: www.conventions.coe.int