26. Februar 2019
Irland

Referendum über Vorschriften zur Scheidung in der Verfassung

Nach einem Beschluss des irischen Regierungskabinetts soll ein Referendum über die Änderung von Art. 41.3.2 und 41.3.3 der Verfassung abgehalten werden. Nach derzeitigem Stand wird die Abstimmung im Mai stattfinden. Sie betrifft die Aufhebung der Verfassungsvorgabe zur Trennungsfrist, die einer Scheidung vorausgehen muss (derzeit aufgrund Verfassungsvorgabe vier Jahre innerhalb der fünf der Verfahrenseröffnung vorausgehenden Jahre) und die Aufhebung der Vorgaben in Bezug auf die Nichtanerkennung im Ausland vollzogener Scheidungen, soweit die Ehe nach irischem Recht fortbesteht. Die Trennungsdauer soll, soweit die verfassungsrechtliche Beschränkung aufgehoben wird, einfachgesetzlich auf zwei Jahre innerhalb der der Verfahrenseröffnung vorangehenden drei Jahre herabgesetzt werden. Auch die Anerkennung von Auslandsscheidungen soll einfachgesetzlich neu geregelt werden.