08. Juni 2012
Frankreich

Regelung zur anonymen Geburt verfassungskonform

Der französische Verfassungsrat (Conseil constitutionnel) hat am 16.5.2012 entschieden, dass Art. L 147-6 und Art. L 222-6 Code de l’action sociale et des familles verfassungskonform sind. Die Vorschriften betreffen die Möglichkeit einer Mutter, ihre Identität (auch gegenüber ihrem Kind) dauerhaft geheim zu halten.

Link zur Entscheidung