26. Januar 2022
Türkei

Regelung zur Durchsetzung des Umgangsrechts

Art. 38 des Gesetzes Nr. 7343 vom 24.11.2021 (Resmi Gazete [Amtsblatt] Nr. 31675 v. 30.11.2021) bringt eine Neuerung zur Umsetzung und Durchsetzung des Umgangsrechts. Art. 324 ZGB wird ein zusätzlicher Absatz angefügt. Demnach kann, wenn der Elternteil, dem das Sorgerecht übertragen wurde, seinen Verpflichtungen aus der Umgangsregelung nicht nachkommt, die Sorgerechtsregelung abgeändert werden, sofern dies nicht im Widerspruch zum Kindeswohl steht. In der Umgangsregelung sind die Parteien hierauf hinzuweisen.

Link zum Text des Änderungsgesetzes (in türkischer Sprache)

Für den Hinweis hierauf bedankt sich die Redaktion bei Herrn RA Dr. Hanswerner Odendahl, Co-Autor des Bergmann-Länderberichts Türkei. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Webseite von Herrn Dr. Odendahl mit aktuellen Nachrichten zum türkischen Familienrecht hingewiesen: http://www.raodendahl.de/aktuelles.html.