10. April 2012
Argentinien

Scheidungsvoraussetzungen in Argentinien

Eine argentinische Familienrichterin am Tribunal Colegiado de Familia No 7 in Rosario hat die Artikel 215 und 236 Código Civil (mit Wirkung inter partes) für verfassungswidrig erklärt. Demzufolge wurde eine einvernehmliche Scheidung ohne die in diesen Vorschriften vorgesehenen Voraussetzungen (3-jährige Wartefrist, zweimalige richterliche Anhörung mit zeitlichem Abstand) vollzogen. Die Richterin, Valeria Vittori, führte aus, dass sich die soziale und kulturelle Realität im Land seit der Schaffung der Vorschriften im Jahre 1987 kontinuierlich verändert habe. Der einzige Sinn von Art. 215 (der die Wartefrist vorschreibt) sei es, ein nichtexistentes Gefühlsband aufrechtzuerhalten, entgegen dem Willen der Eheleute. Die vorgeschriebene zweite Anhörung verletze die Privatsphäre und die Autonomie des Paares, das entschlossen sei, sich zu trennen.