28. Januar 2020
Saudi-Arabien

Sonderzuständigkeit für Eheschließungen Minderjähriger

Medienberichten zufolge hat das saudi-arabische Justizministerium am 23.12.2019 eine Anweisung an die Gerichte erlassen, nach der die Vornahme von Eheschließungen von Personen unter 18 Jahren an ein spezifisch dafür zuständiges Gericht abgegeben werden soll, um zu gewährleisten, dass die Heiratswilligen durch die Eheschließung keinen Schaden nehmen und die Eheschließung in deren Interesse ist, unabhängig vom Geschlecht.